Über den Notar
Jörg Marquardt wurde mit Wirkung auf 1. Januar 2018 durch das Justizministerium Baden-Württemberg zum freiberuflichen Notar in Waiblingen ernannt.
Dem Wechsel zum Justizministerium Baden-Württemberg war die Tätigkeit als Notarvertreter von 2003 bis 2006 bei dem Notariat in Welzheim vorausgegangen. Parallel zu der Abordnung an das Justizministerium Baden-Württemberg bzw. im Anschluss daran war Jörg Marquardt als Bezirksnotar bei den Notariaten in Remseck a.N. und Waiblingen tätig.
Von 2006 bis 2012 war Jörg Marquardt an das Justizministerium Baden-Württemberg abgeordnet und dort u.a. zuständig für die Ausbildung der Notaranwärter sowie für die Vorbereitung und Durchführung der Notarprüfung. Im Jahr 2010 wurde Jörg Marquardt zum Bezirksnotar ernannt.
Bis Ende 2017 war Jörg Marquardt als Notar im Landesdienst, zuletzt beim staatlichen Notariat in Waiblingen, tätig.
Neben der praktischen Tätigkeit in den einzelnen Notariaten und als nunmehr freiberuflicher Notar im Hauptberuf wurde Jörg Marquardt im Jahr 2007 zum Dozenten an der Notarakademie Baden-Württemberg, Stuttgart, für den Lehrauftrag „Beurkundungs- und Standesrecht" und von 2008 bis 2013 zum Prüfer für die Notarprüfung bestellt.
Dem Notar sind als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Der Notar übt präventive Rechtskontrolle aus und errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind.
Ihnen und Ihren Vertragspartnern stehen die Notarinnen und Notare als unparteiische Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.
Über alle Angelegenheiten, die dem Notar im Rahmen seiner Berufsausübung bekannt werden, hat er Verschwiegenheit gegen jedermann zu bewahren und diese Verschwiegenheit auch den bei ihm beschäftigten Personen zur Pflicht zu machen.
Notare nehmen eine Vorreiterrolle im elektronischen Rechtsverkehr ein. Qualifizierte elektronische Signaturen mit Notarattribut genießen inzwischen das gleiche Vertrauen wie Notarsiegel mit der eigenhändigen Unterschrift der Amtsperson.
Die notarielle Urkunde - mit Brief und Siegel - ist der Inbegriff für Rechtssicherheit. Das Vertrauen, das ihr im Rechtsverkehr entgegengebracht wird, hat einen Ursprung: die Sorgfalt der Notarinnen und Notare.